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Aus dem Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt:
VII. Unsere Fachlichkeit

13. Pflege

Wir streiten für Rahmenbedingungen und Unterstützung, die Teilhabe im Fall von Pflegebedürftigkeit und insbesondere auch für Menschen mit Demenz ermöglichen. Neben den Leistungen der Pflegeversicherung und einem eventuellen Bezug von Sozialleistungen ist ergänzend ein Anspruch auf Teilhabe für pflegebedürftige Menschen unabhängig von ihrem Wohnort notwendig. Ziel ist, Menschen mit Behinderungen uneingeschränkt alle Leistungen der Pflegeversicherung zur Verfügung zu stellen. Bei Menschen mit Pflegebedarf ist der vorhandene Rechtsanspruch auf Leistungen sozialer Teilhabe anzuerkennen und leistungsrechtlich auszugestalten.

Anerkennung und Verbesserung der Pflegetätigkeit

Wir wollen, dass die Bedeutung des Arbeitsfeldes sich in der gesellschaftlichen Wertschätzung widerspiegelt. Nur durch gute Arbeitsbedingungen, mehr Personal und eine angemessene Bezahlung kann dem Fachkräftemangel begegnet werden. Die Anwerbung von Fachkräften und Auszubildenden aus dem Ausland ist für uns nur ein Baustein zur Behebung des Fachkräftemangels. Dabei sind ethische Werte mit Blick auf das Herkunftsland und bestehende soziale Beziehungen zu beachten. Gerade Haushaltshilfen sind zu guten Arbeitsbedingungen zu beschäftigen. Die Pflegepolitik muss den Bedürfnissen der Pflegesituation in den Familien gerecht werden, sodass nicht mehr auf illegal beschäftigte Haushaltshilfen zurückgegriffen wird.

Fachlichkeit in der Pflege sichern und weiterentwickeln

Voraussetzung für qualitativ gute Pflege sind gut ausgebildete Fachkräfte in ausreichender Zahl. Auch Hilfskräfte sind angemessen zu schulen und einzuarbeiten. Die zukünftigen Anforderungen machen eine weitere Professionalisierung und Anpassungen der Pflegearbeit an die Bedarfe des Arbeitsfeldes notwendig. Wir streiten für ein umfassendes System der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung, das in einem großen Umfang bundeseinheitlich ausgestaltet ist und eine adäquate Ausbildungsfinanzierung beinhaltet. Zudem sind attraktive Entwicklungsmöglichkeiten durch Anerkennung von erworbenen Kompetenzen sowie eine höhere Durchlässigkeit zu schaffen.

Den Wandel der Pflege gestalten

Die Pflege hat sich an den Wünschen der Menschen auszurichten, die so lange wie möglich in der eigenen Häuslichkeit und / oder in ihrem gewohnten Wohnumfeld bleiben wollen. Genauso ist der Vielfalt dessen, was wir als Alter bezeichnen, gerecht zu werden. Einrichtungen und Dienste kommen diesem Bedürfnis nach. Es braucht hierfür Übergangsformen und flexible, niedrigschwellige Hilfe- und Unterstützungsangebote sowie die entsprechende Refinanzierung. Sie ermöglichen den Menschen, selbstständig zu wohnen, und gestatten pflegenden Angehörigen, häusliche Pflege sowie eine wohnortnahe Versorgung aufrechtzuerhalten. Die Stellung der pflegenden Angehörigen ist zu verbessern. Vernetzte und kooperierende Einrichtungen und Dienste im Sozialraum sind zu fördern. Hierfür braucht es eine verpflichtende kommunale Steuerung.

Finanzierung der Pflege

Wir sind überzeugt, dass die Finanzierung von Leistungsangeboten in der Pflege neu geregelt und die Leistungen der Pflegeversicherungen ausgedehnt werden müssen. Das Teilleistungsprinzip der Pflegeversicherung ist nicht zukunftsfähig. Nur eine Vollversicherung ist richtungsweisend. Eine ausgebaute Finanzierungsbasis der Pflegeversicherung ist das Ziel. Hohe Einkommen und (Kapital-)Vermögen sind verstärkt in die Beitragspflicht einzubeziehen. Leistungen der Krankenversicherung müssen auch in der stationären Pflege vollumfänglich durch diese und nicht durch die Pflegeversicherung getragen werden. Dies gilt explizit für Leistungen der Behandlungspflege. Eine Bürgerversicherung für alle Erwerbstätigen ist einzuführen.

Würdevolles Sterben

In jedem Lebensalter ist die Selbstbestimmung der Menschen in ihrer letzten Lebensphase zentral. Sie ist in der medizinisch-pflegerischen sowie der palliativen und hospizlichen Versorgung, bei Abschiednahme und Sterbeprozessen zu beachten. Dabei ist auf individuelle und kulturelle Unterschiede einzugehen. Es braucht eine Sterbebegleitung, die sich an den Bedürfnissen von sterbenden Menschen orientiert, sowie eine würdevolle Abschiedskultur und Trauerbegleitung für Angehörige und Nahestehende. Eine flächendeckende palliativ-hospizliche Versorgung in allen Einrichtungen undDiensten ist gesetzlich sicherzustellen.

Ziel ist es, Sterbenden Schmerzen zu ersparen. Wir fördern auch die Zusammenarbeit zwischen Hauptamt und Engagierten im Prozess würdevollen Sterbens.

Quelle: Grundsatzprogramm AWO 2019     © AWO Bundesverband e.V.