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Aus dem Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt:
VII. Unsere Fachlichkeit

12. Menschen mit Behinderungen

Gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen machen wir uns dafür stark, dass sie selbstbestimmt und frei leben können. Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen zur Inklusion ist hierfür konsequent zu verwirklichen. Behinderungen sind für uns keine Eigenschaft einzelner Menschen, sondern entstehen in Wechselwirkung von individuellen körperlichen, geistigen, seelischen, psychischen oder Sinnesbeeinträchtigungen mit gesellschaftlichen Barrieren.

Von Menschen mit Behinderungen sprechen wir, um die Zielgruppe genau zu benennen und bestehende Benachteiligungen und Diskriminierungen zu verdeutlichen. Ein gleichberechtigtes Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderungen im politischen, wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Raum ist unser Ziel.

Selbstbestimmt arbeiten

Eine sinnstiftende und existenzsichernde Arbeit ist ein wichtiger Teil des Lebens auch von Menschen mit Behinderungen. Sie sollen gemäß ihren individuellen Bedürfnissen selbstbestimmt wählen können, wo und wie sie arbeiten. Wir wollen eine Gesellschaft, in der die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen die Regel und nicht die Ausnahme ist. Dies gilt insbesondere für Frauen mit Behinderungen.

Neben der Beschäftigung auf dem sogenannten ersten Arbeitsmarkt bedarf es weiterer Arbeitsformen, um Menschen mit Behinderungen eine ihrer individuellen Situation angepasste Beschäftigung zu ermöglichen. Wir setzen uns dafür ein, dass Menschen mit Behinderungen von ihrer Arbeit leben können und ihren Behinderungen entsprechend unterstützt werden.

Aktiv mitbestimmen

Menschen mit Behinderungen müssen das politische Handeln auf allen föderalen Ebenen mitgestalten können und geeignete Räume des Engagements vorfinden. Das Prinzip »Nichts über uns ohne uns« muss uneingeschränkt gelten. Politik, Verwaltung und Parteien sind in der Pflicht, barriere- und diskriminierungsfreie Beteiligung zu ermöglichen und angemessene Unterstützung bereitzustellen. Im Engagement müssen Möglichkeiten der Mitarbeit und Mitbestimmung für Menschen mit Behinderungen geschaffen werden. Die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und Frauen mit Behinderungen ist besonders zu fördern.

Selbstbestimmte Teilhabe vor Ort

Das Ziel ist, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit Menschen ohne Behinderungen am gesellschaftlichen Leben teilnehmen und es gestalten. Wir setzen uns für einen barrierefreien Zugang zu Freizeit-, Kultur- und Konsumeinrichtungen und -orten ein. Menschen mit Behinderungen müssen sich kreativ, künstlerisch, sportlich und intellektuell entfalten können. Die Interessen von Kindern und Jugendlichen sowie älteren Menschen mit Behinderungen sind besonders zu berücksichtigen.

Quelle: Grundsatzprogramm AWO 2019     © AWO Bundesverband e.V.