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Aus dem Grundsatzprogramm der Arbeiterwohlfahrt:
VII. Unsere Fachlichkeit

10. Kindheit und Jugend

Wir übernehmen als Verband und in unseren Einrichtungen und Diensten Mitverantwortung dafür, dass allen Kindern und Jugendlichen die gleichen Entwicklungschancen eröffnet werden. Es ist für unsere Gesellschaft ein zentrales und zukunftsorientiertes Anliegen, ihnen ein Aufwachsen im Wohlergehen zu gewährleisten. Die Teilhabe und Beteiligung in allen sie betreffenden Belangen ist zu fördern. Kinder und Jugendliche, die unter prekären Bedingungen aufwachsen, genießen unsere besondere Unterstützung. Familiäres Wohlergehen und gesellschaftlicher Fortschritt bedingen sich in einem demokratischen Gemeinwesen wechselseitig.

Kinderrechte ins Grundgesetz

Die Rechte von Kindern und Jugendlichen sind nach den Prinzipien der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen bei Entscheidungen von Politik, Verwaltung und Rechtsprechung zu berücksichtigen. Deshalb fordern wir, die Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern. Das bedeutet, altersgerechte Beteiligungs- und Beschwerdemöglichkeiten einzurichten sowie ein Wahlrecht für Kinder und Jugendliche einzuführen.

Eigenständige Jugendpolitik

Die Jugend in ihrer Vielfalt ist durch Orientierung, Entwicklung und Übergänge geprägt und dadurch eine besondere Lebensphase. Jugendliche sind dabei zu unterstützen, ihr Leben nach eigenen Wünschen zu gestalten. Gute Jugendpolitik vertritt als eigenständiges Politikfeld parteilich die Ansprüche und Bedürfnisse Jugendlicher in der Gesellschaft und beteiligt sie an ihrer Entwicklung.

Freiräume für Kinder und Jugendliche schaffen

Wir sind der freien Entfaltung der Persönlichkeit im ganzheitlichen Sinne verpflichtet. Für uns haben die Lebensphasen Kindheit und Jugend einen Eigenwert und sind mehr als nur eine Vorbereitung auf das Erwerbsleben. Deshalb sind inklusive Freiräume zu schaffen, die es Kindern, Jugendlichen und Familien ermöglichen, sich kreativ, frei und selbstbestimmt zu entwickeln.

Beteiligung von Anfang an

Wir begegnen Kindern, Jugendlichen und ihren Sorgeberechtigten wertschätzend. Unser Handeln ist von der Haltung getragen, Beteiligung und Kooperation zu fördern. Daraus leiten wir unser Hilfeverständnis ab, das auf einer beteiligungsorientierten und zur Beteiligung befähigenden Pädagogik aufbaut.

Vorausschauende und vernetzte Ansätze stärken

Die Kinder- und Jugendhilfe hat in allen Altersphasen Potenziale und Stärken der Kinder, der Jugendlichen sowie der für sie Sorgenden frühzeitig zu erkennen und zu fördern. Benachteiligungen dürfen gar nicht erst entstehen.

Rechtsansprüche auf präventive Angebote sind daher auszubauen und in lebensweltbezogenen Netzwerken zu verwirklichen. Im Rahmen einer Sozialraumorientierung können Vernetzung und Kooperation – auch unter Einbeziehung von Bürgerschaftlichem Engagement – weiterentwickelt werden.

Für einen sicheren Ort

Kinderschutz beginnt damit, Kinder und Jugendliche zu stärken sowie Familien dabei zu unterstützen, ihren Erziehungsauftrag zu erfüllen. Fachkräfte müssen sich den gewandelten Lebenslagen und Gefährdungen entsprechend für eine professionsübergreifende Zusammenarbeit fortlaufend qualifizieren. Unser oberstes Gebot ist es, Kindern einen sicheren Ort des gesunden Aufwachsens zu bieten.

Gesundheitsförderung

Ein Aufwachsen im Wohlergehen können Jugendhilfe-, Bildungs- und Gesundheitssystem nur gemeinsam gewährleisten. Sie müssen systematisch und auf der Grundlage von Rechtsansprüchen zusammenarbeiten. Eine integrierte Sozialplanung muss den Rahmen dafür vorgeben, dass auch schon vorgeburtlich Beratung, Förderung und Hilfe geleistet werden kann. Fähigkeiten müssen gefördert, aber auch Schwächen aufgegriffen und Nachteile verhindert werden.

Jugendarbeit stärken

Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit knüpfen an den Interessen junger Menschen an und werden von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet. Sie befähigen zur Selbstbestimmung und fördern gesellschaftliche Mitverantwortung und soziales Engagement. Sie sind eine wichtige Säule für eine lebendige demokratische Gesellschaft. Um ihren Auftrag zu erfüllen, müssen Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit dauerhaft finanziell gesichert und weiterentwickelt werden. Wir unterstützen insbesondere die Arbeit des Jugendwerks der Arbeiterwohlfahrt als eigenständiger Kinder und Jugendverband.

Kindergrundsicherung verwirklichen

Die Beseitigung von Kinderarmut, die soziale und kulturelle Teilhabe sowie die bestmögliche Förderung aller Kinder ist unsere Aufgabe. Wir setzen uns für ein bedarfsdeckendes System der Kindergrundsicherung ein. Eine Welt ohne Kinderarmut ist unsere Vision. Die Versteuerung in Abhängigkeit vom Einkommen der Eltern und die Zusammenführung einzelner Leistungen fördern Gerechtigkeit und Transparenz.

Staatliche Verantwortung für die Jugendhilfe

Die öffentliche Hand ist für die Planung und Bereitstellung bedarfsgerechter Leistungen und Einrichtungen der Jugendhilfe verantwortlich. Dabei sind die Achtung des Subsidiaritätsprinzips und das partnerschaftliche Zusammenwirken mit freien Trägern grundlegend für eine adressatenorientierte Weiterentwicklung in einer gemeinsamen Verantwortung. Bund, Länder und Kommunen haben die Finanzierung der Infrastruktur und der individuellen Leistungen sowie die Erfüllung der individuellen Rechtsansprüche gemeinsam sicherzustellen. Wir treten für eine inklusive Jugendhilfe ein, die bei individuellem Bedarf auch für junge Menschen über das 18. Lebensjahr hinaus zuständig ist.

Quelle: Grundsatzprogramm AWO 2019     © AWO Bundesverband e.V.